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Ausländerwahlrecht

 
Ausländerwahlrecht

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament sind auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die in Deutschland leben, hier wahlberechtigt. Voraussetzung ist, dass sie vor der Wahl bei ihrer Wohngemeinde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.
Außerdem können Unionsbürger in Baden-Württemberg an folgenden Kommunalwahlen und Abstimmungen teilnehmen:

  • Kreistagswahl
  • Gemeinderatswahl
  • Ortschaftsratswahl
  • Bezirksbeiratswahl
  • (Ober-) Bürgermeisterwahl
  • Bürgerbegehren, Bürgerentscheid

Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt bei diesen Wahlen und Abstimmungen von Amts wegen. Die Wahlrechtsvoraussetzungen sind gleich wie bei deutschen Staatsangehörigen.
Unionsbürger können bei den Europa- und Kommunalwahlen auch in gleicher Weise wie deutsche Staatsangehörige kandidieren. Bei Bundestags- und Landtagswahlen sind dagegen nur Deutsche wahlberechtigt und wählbar. Dies gilt auch für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es daneben Ausländerbeiräte oder ähnliche Gremien mit beratender Funktion. Über die Einrichtung und Besetzung solcher Gremien entscheiden die Gemeinden selbst.

 

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