AusländerwahlrechtBei der Wahl zum Europäischen Parlament
sind auch Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union
(Unionsbürger), die in Deutschland leben, hier wahlberechtigt. Voraussetzung
ist, dass sie vor der Wahl bei ihrer Wohngemeinde die Eintragung in das
Wählerverzeichnis beantragen.
Außerdem können Unionsbürger in Baden-Württemberg an folgenden
Kommunalwahlen und Abstimmungen teilnehmen:
- Kreistagswahl
- Gemeinderatswahl
- Ortschaftsratswahl
- Bezirksbeiratswahl
- (Ober-) Bürgermeisterwahl
- Bürgerbegehren, Bürgerentscheid
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgt bei diesen Wahlen und
Abstimmungen von Amts wegen. Die Wahlrechtsvoraussetzungen sind gleich wie
bei deutschen Staatsangehörigen.
Unionsbürger können bei den Europa- und Kommunalwahlen auch in gleicher
Weise wie deutsche Staatsangehörige kandidieren. Bei Bundestags- und
Landtagswahlen sind dagegen nur Deutsche wahlberechtigt und wählbar. Dies
gilt auch für die Wahl der Regionalversammlung des Verbands Region
Stuttgart.
In manchen Städten und Gemeinden gibt es daneben Ausländerbeiräte
oder ähnliche Gremien mit beratender Funktion. Über die Einrichtung und
Besetzung solcher Gremien entscheiden die Gemeinden selbst.