Logo des CDU-Stadtverbandes Scheer

Wehranlage und Donaubrücke. Zum Vergrößern bitte klicken!

Logo CDU-Stadtverband Scheer

 

Kreistagswahlen

 
Ergebnisse der Kreistagswahlen vom 13. Juni 2004

Die Mitglieder der neuen CDU-Kreistagsfraktion

    Stimmen
BM Wolfgang Gerstner Sigmaringen-Stadt 6.578
Lothar Scheit Sigmaringen-Stadt 1.649
Klaus Schäfer Sigmaringen-Stadt 1.486
BM Alois Henne Sigmaringen-Land 4.837
BM Jochen Spieß Sigmaringen-Land 3.636
Viktoria Gombold-Diels Sigmaringen-Land 2.470
Frank Bühler Bad Saulgau 4.583
Thomas Zimmerer Bad Saulgau 4.519
BM Johannes Häfele Bad Saulgau 4.191
Dr. A. Maier Bad Saulgau 3.759
BM Holger Jerg Gammertingen 3.830
BM Stefan Bubeck Gammertingen 2.959
Toni Teufel Gammertingen 2.529
BM Jürgen Beck Gammertingen 1.596
BM Herbert Barth Mengen 6.485
Otto Bacher Mengen 4.480
Manfred Kempter Mengen 4.421
BM Jürgen Wild Mengen 3.074
BM Arne Zwick Meßkirch-Stetten 7.356
BM Thomas Kugler Meßkirch-Stetten 6.592
Zita Steidle Meßkirch-Stetten 3.332
Walter Frick Meßkirch-Stetten 3.315
Günther Töpfer Meßkirch-Stetten  
BM Lothar Riebsamen Pfullendorf 4.961
Roland Brucker Pfullendorf 3.610
BM Werner Müller Pfullendorf 3.347

Die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen finden alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen statt; zuletzt fanden sie am 24. Oktober 1999 statt. Die nächsten Wahlen sind am 13. Juni 2004.

Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl der Landkreise, sie beträgt mindestens 24 Kreisräte. Wahlberechtigt und wählbar sind die volljährigen Deutschen und Unionsbürger, die seit mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.

Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die Wahlberechtigten können Bewerber und Bewerberinnen aus anderen Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren).

Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst innerhalb der Wahlkreise nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren. Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern und Bewerberinnen in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.