Die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen finden
alle fünf Jahre zusammen mit den Gemeinderatswahlen statt; zuletzt
fanden sie am 24. Oktober 1999 statt. Die nächsten Wahlen sind am 13.
Juni 2004.
Wahlgebiet ist der Landkreis. Das Wahlgebiet ist in Wahlkreise
eingeteilt. Die Leitung der Wahl obliegt dem Kreiswahlausschuss.
Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl
der Landkreise, sie beträgt mindestens 24 Kreisräte. Wahlberechtigt
und wählbar sind die volljährigen Deutschen und Unionsbürger, die seit
mindestens drei Monaten im Landkreis wohnen.
Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen, die für jeden Wahlkreis
gesondert eingereicht werden müssen. Jeder Wahlberechtigte hat so
viele Stimmen, wie Kreisräte im Wahlkreis zu wählen sind. Die
Wahlberechtigten können Bewerber und Bewerberinnen aus anderen
Wahlvorschlägen des Wahlkreises übernehmen (panaschieren) und
einzelnen Bewerbern und Bewerberinnen bis zu drei Stimmen geben
(kumulieren).
Die Verteilung der Sitze auf die Wahlvorschläge erfolgt zunächst
innerhalb der Wahlkreise nach dem d´Hondtschen Höchstzahlverfahren.
Die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze werden den in diesen
Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerbern und Bewerberinnen in der
Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach
erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Ebene des Landkreises.