Landtagswahlen
Der Landtag setzt sich aus mindestens 120 Abgeordneten zusammen.
Die Wahlperiode dauert fünf Jahre. Gewählt wird in 70 Wahlkreisen.
Jeder Wähler hat eine Stimme.
120 Sitze werden auf die Parteien, die mindestens fünf Prozent der
gültigen Stimmen erreicht haben, im Verhältnis ihrer
Gesamtstimmenzahlen im Land verteilt. Die Sitze werden in derselben
Weise auf die Regierungsbezirke verteilt.
In jedem Wahlkreis ist der Bewerber mit den meisten Stimmen gewählt
(Direktmandat). Stehen einer Partei in einem Regierungsbezirk mehr
Sitze zu, als sie Direktmandate erreicht hat, werden die weiteren
Sitze den weiteren Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Stimmenzahlen
zugeteilt.
Erlangt eine Partei in einem Regierungsbezirk mehr Direktmandate, als
ihr nach der Verhältnisrechnung zustehen, behält sie diese Sitze
(Überhangmandate). Die Zahl der Sitze erhöht sich um so viele, dass
die Sitzverteilung im Verhältnis der erreichten Stimmenzahlen
gewährleistet ist (Ausgleichssitze). Durch den Verhältnisausgleich hat
der Landtag von Baden-Württemberg in der laufenden Legislaturperiode
128 Abgeordnete.
Die letzte Landtagswahl war am 26.März 2006